Die Absicherung der Selbständigkeit ist ein Thema, das in Deutschland viele Erwerbstätige beschäftigt. Es sind aber nicht nur gestandene Unternehmer, die sich hier mit der Frage beschäftigen, auf welchen Durchführungswegen sich diese Sicherheit erreichen lässt. Viele Jungunternehmer stoßen im Vorfeld der Existenzgründung auf dieses Thema. Wie lässt sich die eigene Existenz bestmöglich absichern und welche Gefahren gewinnen in diesem Zusammenhang besonders an Prominenz?
Experten sehen für Existenzgründer, aber auch bestehende Unternehmen, vor allem die gesetzlichen Haftungsverpflichtungen als großes Risiko. Ähnlich Privatpersonen können auch Unternehmen für Schäden – sei es nun an Personen oder Sachen – haftbar gemacht werden. Im Fall einer auf das Haftungskapital beschränkten Gesellschaft wie der GmbH ist das Risiko für die Inhaber überschaubar. Wirklich gefährlich wird es aber dann, wenn Selbständige mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar gemacht werden können.
Berufs- und Betriebshaftpflicht im Alltag
Speziell Personenschäden können – inklusive von Rentenforderungen – so ins finanzielle Aus führen. Schutz bieten hier Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Beide Policen haben zwei wesentliche Funktionen: Sie übernehmen die Regulierung berechtigter Forderungen (im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme) und wehren unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).
Warum aber die Unterscheidung zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht? Beide Versicherungen ähneln sich auf den 1. Blick. Anhand von zwei Beispielen sollen die Unterschiede aufgezeigt werden.
Ein Bauunternehmen führt Sanierungsarbeiten durch und beschädigt bei Verlegearbeiten eine Wasserleitung. Durch das austretende Wasser werden mehrere Wohneinheiten beschädigt, der Schaden geht zulasten des Unternehmens. Hier würde die Betriebshaftpflichtversicherung voll greifen und den Sachschaden regulieren.
In Beispiel 2 geht es um einen Anwalt, dessen Mandant sich nach einem verlorenen Prozess wegen Unterhaltszahlungen unzureichend vertreten fühlt und für den wirtschaftlichen Schaden den Rechtsanwalt verantwortlich macht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung würde diesen Schaden nicht regulieren. Der Grund: Vermögensschäden ohne zugrundeliegenden Sach- oder Personenschaden gehören nicht zum Geltungsbereich der Betriebshaftpflicht – hier greift nur eine Berufshaftpflichtversicherung.
Vermögensschaden als Haftungsrisiko
Der Zusammenhang zwischen echtem und unechtem Vermögensschaden ist in Beispiel 2 offensichtlich. Allerdings können Fälle in der Praxis wesentlich komplizierter sein. Wer die eigene Existenz aus Sicht der Haftungsverpflichtungen absichern will, sollte sich daher um professionelle Hilfe bemühen, um letzten Endes auch zur passenden Police greifen zu können. Dazu gehört einerseits eine grundlegende Analyse des Risikopotenzials wie auch eine optimale Auslegung der Leistungen, was besonders eine ausreichende Höhe der Deckungssumme für Berufs- und Betriebshaftpflicht betrifft.
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